Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yadea (Europe) Technology GmbH
Stand: 19.05.2023

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Dem Verkauf unserer Waren liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit  ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit der Abnahme unserer Waren gelten die Allgemeinen  Geschäftsbedingungen durch den Kunden, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als  vorbehaltlos angenommen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer  ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag.

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,  juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne  von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder  Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns als  ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Sie sind keine garantierten  Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder  Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften  erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch  gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck  nicht beeinträchtigen.

(2) Mit der Präsentation der Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein  verbindliches Angebot verbunden. Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie  nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(3) Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.  Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt dem Kunden in  Rechnung gestellt und versandt wird.

§ 3 Preise

(1) Die Preise gelten für den in der Rechnung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders  vereinbart, in EUR ab Lager, einschließlich Standardverpackung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr  als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise  (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(3) Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Versandkosten sowie sämtliche mit der  Lieferung verbundenen Steuern, Zölle, Gebühren und andere öffentliche Abgaben. Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut,  Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.

§ 4 Zahlung

(1) Rechnung Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Die  Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet  der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a.  zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt  unberührt.

(2) Vorauszahlung bei Bestellung Zahlt der Kunde per Vorauszahlung bei Bestellung (Vorkasse) gewähren wir 2 % Skonto auf die  Bestellung. Die bestellte Ware wird nach Zahlungseingang auf unserem Konto versandt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen  wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig  festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt  ist.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände  bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und  durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen  Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager.

(2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur  annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder  vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf  den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport  beauftragten Dritten.

(3) Wir behalten uns vor – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine  Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und  Leistungsterminen, um den Zeitraum zu verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen  Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

(4) Wir haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch  höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse  (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,  Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie  oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen  Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder die ausbleibende, nicht richtige oder  nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten  haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und  die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, behalten wir uns vor, vom Vertrag  zurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder  verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen  Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten  ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(5) Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, wenn

  • die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks  verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es  sei denn, dass wir uns zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt haben).

(6) Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird eine Lieferung, gleich aus welchem Grunde,  unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Unternehmenssitz,  soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Wahl der Versandart und der Verpackung treffen wir in pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des  Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der  Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen  erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich der  Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die  Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist.

(4) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen  Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken  versichert.

(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung abgeschlossen ist;
  • wird dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 6 (5) mitgeteilt  und ihn zur Abnahme aufgefordert haben;
  • seit der Lieferung 12 (zwölf) Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der  Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Ware in Betrieb genommen oder weiterverkauft  hat) und in diesem Fall seit Lieferung 6 (sechs) Werktage vergangen sind und
  • der Kunden die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen  eines uns gegenüber angezeigtem Mangel, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht  oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 7 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist,  ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen  Pflichtverletzungen durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen  Vorschriften verjähren.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von  ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder  anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären,  als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine  textliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom  Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt  zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem  früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist  maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns  zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges;  dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort  als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach seiner innerhalb angemessener Frist  zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im  Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder  unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag  zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden unserseits, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten  Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen  Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach eigener Wahl unsere Gewährleistungsansprüche  gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden  abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen  Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die  gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten  erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand  ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder  unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden  Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter  Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem  zugrundliegenden Vertrag unser Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der  Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde  Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus  Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von  Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein  Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(2) Wir haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter,  Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung  vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen  Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die  seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie  Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des  Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden  oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit wir gem. § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden  begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen  haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare  Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur  ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands  typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflichten für Sachschäden und  daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 2.500 EUR je Schadensfall  beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten  unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder  Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören,  geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für  garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche unserseits nur berechtigt, wenn die Forderungen  rechtskräftig festgestellt wurden, wir die Forderung anerkannt haben oder wenn die Forderungen  unstreitig sind.

(2) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

§ 11 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und  Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen,  Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und  Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als  solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen  oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns  zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen  Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines  Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter  Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen  Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung  zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Frankfurt am Main oder der Sitz des Kunden. Für  Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.  Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser  Regelung unberührt.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von  Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der textlichen  Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.

(4) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der  Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den  internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(5) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten,  gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche  die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(6) Wir behalten uns vor, die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.  Eine Änderung wird nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere, soweit dies zur Beseitigung  nachtäglich entstehender Störung des Äquivalenzverhältnisses sowie zur Anpassung an veränderte  gesetzliche Rahmenbedingungen oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung  notwendig ist.

Über eine Anpassung wird der Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen  informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach  Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.